binicfuel small

   

Bionic µfuel (microfuel) ist eine innovative Technologie zur chemisch-physikalischen Zerlegung von Eingangsstoffen in Flüssige, Gasförmige und feste Bestandteile. In einem rotierenden Festbett Reaktor werden die Eingangsstoffe, wie z.B. Biomassen oder Kunststoffe oder Mischungen von Beiden in einem extrem starken, gerichteten und moduliertem Mikrowellenfeld zur Schwingung angeregt und katalytisch-thermisch zersetzt. Durch den Einsatz eines speziellen Zeolithischen Katalysators wird die Reaktionstemperatur von ca. 550°C bei einer herkömmlichen Pyrolyse auf deutlich unter 400°C energiesparend reduziert. Der Prozess arbeitet in einem geregelten Unterdruck von ca. 0,5bar(abs) und ist über eine Prozesssteuerung in nahezu allen Parametern regelbar. Das seit 1960 bekannten Verfahren wurde von Bionic durch den Einsatz von speziellen proprietären Mikrowellen die signifikante Verbesserungen im Verfahren bewiesen haben seit dem Jahr 2002 entwickelt und zur Serienreife gebracht. Das Bionicfuel Verfahren ist sowohl in der energetischen Effizienz als auch in den Umsetzungsraten wegweisend.

Eine Übersicht über die Anlagenteile zeigt das nachfolgende Bild.

µfuel plant design
 
 
Eingangsseitig  verarbeitet die Bionic µFuel Technologie alle Produkte die:
 
- Kohlenwasserstoffe enthalten
- nicht mehr als 3-4% Halogene enthalten (z.B. Chlor oder Fluor)
- pelltierbar sind
- und Mikrowellenstrahlung absorbieren (z.B. kein Teflon)

In einem Vorprozess wird das Eingangsmaterial zunächst zerkleinert, mit einem puderartigen Katalysator vermischt und anschließend wird die Feuchtigkeit auf ca. 15-17% eingestellt um es pelletierbar zu machen.
 
Die so entstandene Pellets mit dem enthaltenen Katalysator darin bilden die Basis für eine effektive Absorption der Mikrowellenstrahlung und eine optimale Bildung der gewünschten Leichtöle.
 
 

1389342917040 small

Aufbau einer seit 2013 in Betrieb befindlichen 200 kg/60 kW Demonstrationsanlage

 

"/>

 


BTL ( Biomass to Liquid ) oder WTL ( Waste to Liquid ) Technologien nehmen in unserer modernen Welt einen immer größeren Stellenwert ein.

Aus einer Pressemitteilung der EU-Kommission durch Ihren Hohen Kommissar für Energie am 17ten Oktober 2012:

"Günther Oettinger erklärte dazu: „Dieser Vorschlag wird neue Anreize für Biokraftstoffe mit optimaler Klimabilanz setzen. In Zukunft werden Biokraftstoffe stärker zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Senkung unserer Importkosten beitragen.”

Am 17. Oktober 2012 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag vorgelegt, durch den die globalen Landnutzungsänderungen für die Herstellung von Biokraftstoffen begrenzt und die Klimaverträglichkeit der in der EU verwendeten Biokraftstoffe verbessert werden sollen. Die Einbeziehung der aus Nahrungsmittelpflanzen gewonnenen Biokraftstoffe bei der Erreichung des in der Richtlinie über erneuerbare Energien für den Verkehrssektor vorgesehenen Anteils erneuerbarer Energien von 10 % wird auf 5 % begrenzt. Dadurch soll die Entwicklung alternativer, so genannter Biokraftstoffe der zweiten Generation auf Non-Food-Basis gefördert werden. Diese werden z. B. aus Abfall oder Stroh gewonnen, verursachen erheblich geringere Treibhausgasemissionen als fossile Kraftstoffe und haben keine direkten Auswirkungen auf die globale Nahrungsmittelproduktion. Zum ersten Mal sollen bei der Bewertung der Treibhausgasbilanz von Biokraftstoffen auch die geschätzten Folgen der globalen Landnutzungsänderungen (Indirekte Landnutzungsänderung − ILUC) berücksichtigt werden."

Während die bisherigen Technologien, wie z.B. Bioethanol und Biobutanol, aber auch Biogasanlagen in der direkten Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion stehen wurden die Bionic µfuel Anlagen zur Verwendung von vielfältigen Bio- und Kunststoffabfällen entwickelt. Natürlich benötigt auch die µfuel Technologie hochkalorische Eingangsstoffe für qualitativ hochwertige Produkte, ist dabei allerdings nicht auf Früchte und Korn angewiesen, sondern kann mit Biomasse arbeiten, die aus Bioabfällen (Stroh, Grünschnitt usw.) und Energiepflanzen bestehen oder mit Kunststoffabfällen.

 

P1030872 small

 

Im Bionic BTL Verfahren zweiter Generation erfolgt im µfuel Process eine direkte Umwandlung der Eingangsstoffe zu nutzbaren Ölen und Kohle - flüssigen und festen Brennstoffen.

Bionic ist der einzige Hersteller, der ein geschlossenes System inklusive einer Vor- und Nachprozesstechnik aus einer Hand schon jetzt anbietet.

Im Bereich der Kommunalabfälle hat sich das Bionic µWaste (microwaste) Verfahren entwickelt, das mehrere sinnvolle Prozesswege zusammenfasst:

 

 

 

1. In einem Vorprozess werden biologische Abfallstoffe mit geringem Energiegehalt biologisch separariert und in einem patentierten Verfahren, zusammen mit tierischen Exkrementen, zu einem hochwertigen N/P/K Dünger mit hohem Humusanteil verarbeitet.

- die Vorteile hierbei sind:
Nachhaltige Beseitigung von Tierischen Abfällen, Biogärresten und Bio-Abfällen durch die Verwendung als Düngemittel für die Landwirtschaft. Hierbei sind die Nährstoffe wasserunlöslich gebunden, sodaß keine Grundwasserverunreinigung, wie bei der direkten Aufbringung von Gülle aufs Feld, entstehen kann. Der Dünger ist haltbar und hygienisiert. Pathogene Keime sind vollständig abgetötet und es erfolgt mittelfristig eine Renaturieung der Böden.
Durch die Pflanzenverfügbaren Nährstoffe, die nicht durch Regen ausgewaschen werden können, werden die Pflanzen ganzjährig optimal versorgt, haben einen besseren Wachstum und höhere Erträge. Schädlinge werden unterdrückt und Proteine in den Früchten können sich besser bilden.

2. Die Stoffe, die nach dem Vorprozess abgesiebt werden, sind im wesentlichen hochkalorische Kunststofffraktionen die eine optimale Ausgangsbasis für die anschließende katalytische Depolymerisation in den microfuel Anlagen liefern. Verbliebene Metalle, Steine und Glas werden im Siebverfahren separiert und können anderen Recyclingwegen zugeführt werden. Ebenso können hier recycelfähige Kunststoffe, wei z.B. PET oder PVC separiert werden.

- die Vorteile sind:
Nahezu wasserfreie Eingangsstoffe. Hierdurch kein Energieaufwand für die Trocknung der Stoffe. Fast ausschließlich Kunststoffe, die sich gut zu Kraftstoffen umsetzen lassen.
Die Eingangsmaterialien sind optimal vorbereitet und alles, was anderweitig verwendbar ist, wurde aussortiert.

3. Durch die homogene Erhitzung der Stoffe mittels Mikrowellen findet eine schnelle Depolymerisation statt und das elektrische Feld unterstützt den katalytischen Vorgang optimal. Mit den niedrigen Temperaturen von unter 380 Grad Celsius entstehen keine problematsichen Gase und die Ölqualität kann genau an die Anforderungen für Kraftstoffe im Temperaturverlauf angepasst werden.

- die Vorteile sind:
Hoher Heizwert der im microfuel Verfahren produzierten Kraftstoffe (> 44 MJ ) und damit eine wesentliche Anforderung an moderne Dieselkraftstoffe. Direkte Erzeugung eines nutzbaren Kraftstoffes im Deolymerisationsprozess, damit ein wirkliches Verfahren der zweiten Generation. Nur geringer Schwefelgehalt, in Abhängigkeit von den Eingangsstoffen, und damit einsetzbar im Berecich der Generatortechnik mit entsprechenden Abgasfiltern. Leichte Aufbereitung der Öl in einer angeschlossenen Stabilisierungseinheit und einer folgenden Destillation zu Normkraftstoffe. Der Verarbeitungsweg ist ähnlich dem der herkömmlichen Petroindustrie.

4. Als Nebenprodukt entsteht eine sehr hochkalorische Kohle, die in etwas die gleichen Brennstoffeigenschaften aufweist wie Steinkohle. Durch die geringe Temperaturführung sind alle Metalle, also auch die Schwermetalle in der Kohle enthalten und können in den Brennöfen von mordernen Kohlekraftwerken oder Müllverbrennungsanlagen problemlos verbrandt werden, da in diesen Anlagen entsprechende Abgasfilter vorhanden sind, die eine Umweltverschmutzung nachhaltig verhindern.

- die Vorteile sind:
Trockene, sterilisierte Kohle als Nebenprodukt. Keine aufkonzentrierten Mischungen aus Öl, Katalsator und Kohle. Geringe spezifische Wichte und damit leicht zu transportieren. Direkte Verbrennung in Kohlekraftwerken mit entsprechender Feinstaubfiltertechnik möglich. Quelle für viele chemische Produkte und Grundbasis zur Separation von seltenen Metallen durch Folgeverfahren.

Der gesamte microfuel Prozess läuft in einem geschlossen Kreislauf, sodass keine Abgase freiwerden die die Umwelt belasten können.
In einem energetischen Kreislauf wird ein großer Teil der Prozesswärme zurückgewonnen und wiederverwendet. Im Prozess entstehende Gase werden in GAsgeneratoren zu Energie umgewandelt.
Das entstehende Prozesswasser wird in ienem Destillationssystem so aufbereitet, dass es nahezu Trinkwasserqualität hat.

Die benötigte elektrische Energie wird aus Generatoren gewonnen, die das erzeugte Öl verarbeiten und hierbei etwa 10% des im Prozess produzierten Öls verbrauchen. Selbstverständlich ist dieser Weg teurer als den Strom aus dem Netz zu entnehmen, jedoch ist es die Philosophie von Bionic die Umwelt und auch die Verwendung von fossilen Stoffen zu vermeiden. Hierzu gehört auch die Energie aus Kohlekraftwerken.

Die Bionic Anlagen sind relativ klein und dezentral verwendbar.

Bionic hat in den letzten zehn Jahren alle Komponenten entwickelt die für die Umwandlung von Bio-Massen oder Kunststoffabfällen notwendig sind um hieraus einen alternativen Kraftstoff zu erzeugen.

 

 

UNSERE VISION

Wir sind überzeugt, dass wir mit der BIONIC MICROFUEL-Technologie zur energetischen Transformation von kohlenwasserstoffhaltigen Rest- und Wertstoffen zu Leichtöl weltweit zu einer besseren Nutzung der energetischen Potentiale in Wertstoffe und nachwachsenden Rohstoffen beitragen können. Die mit der Nutzung dieser Technologie verbundene Verantwortung nehmen wir wahr.

Es ist unser Ziel, die BIONIC MICROFUEL-Technologie weltweit verfügbar zu machen und der weltweit führende Anbieter für Lösungen zu werden, die mit dieser Technologie in Zusammenhang stehen.

Es ist unsere erklärte Absicht vertretbare Profite, die sich aus der Umsetzung und Vermarktung der BIONIC MICROFUEL-Technologie ergeben, für humanitäre Zwecke weltweit einzusetzen. Da unsere Generation die natürlich vorkommenden Ressourcen unseres Planeten unverantwortlich ausgebeutet hat und weiter ausbeutet, betrachten wir es als unsere Verpflichtung, kommenden Generationen etwas zurückzugeben.

GESCHÄFTSPRINZIPIEN UND VERHALTENSKODEX

In den Geschäftsprinzipien der Bionic Laboratories BLG GmbH haben wir festgehalten, dass sich uns mit der Gründung der Bionic Laboratories BLG GmbH einzigartige Chancen bieten, nämlich:

Vereinbarungen zu treffen, wie wir miteinander arbeiten wollen und wie wir unsere Verpflichtungen gegenüber anderen wahrnehmen können.

Unser Verhalten orientiert sich an folgenden Prinzipien:

· unser Unternehmen soll offen, transparent und mit ethischer Verantwortung geführt werden;

· Bionic Laboratories BLG GmbH soll eine eindeutige Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltpolitik verfolgen;

· es sind Grundsätze der Vielfalt und des Respekts zu entwickeln und durchzusetzen, die allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerecht werden;

· wir wollen in allem, was wir tun, Standards setzen, die zu anerkannten Maßstäben werden;

· alle Produkte sollen den anerkannten Regeln der Technik und den hierzu notwendigen Qualitätsanforderungen entsprechen.

Basierend auf diesen Prinzipien werden für verschiedene Fragestellungen verbindliche Verhaltensregeln festgelegt. Der Kodex hält fest, was Bionic Laboratories BLG GmbH von den Aktionären, der Geschäftsführung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwartet. Er legt dar, welche Verpflichtungen wir als Firma und als Mitarbeitende gegenüber unseren Kunden, Lieferanten und weiteren externen Interessengruppen haben.

ZWECK UND ZIELE DES VERHALTENSKODEXES

Als Unternehmen will Bionic Laboratories BLG GmbH ihre Verantwortung in ethischer, sozialer und wissenschaftlicher Hinsicht wie auch gegenüber der Umwelt wahrnehmen. Das Vertrauen von Aktionären, Mitarbeitern, Handelspartnern, staatlichen Institutionen, Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit kann nur dann gewonnen und erhalten werden, wenn das Unternehmen hinsichtlich Gerechtigkeit, Ehrlichkeit und Integrität anerkanntermaßen die höchsten Standards anwendet.

Das Ansehen des Unternehmens ist für seinen weiteren Erfolg
von entscheidender Bedeutung.

Er legt in verschiedenen für die Tätigkeit von Bionic Laboratories BLG GmbH entscheidenden Bereichen die Grundsätze fest, an die sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten haben.

Reichweite und Verhältnis zu anderen Grundsätzen

Der Verhaltenskodex dient als Basis für detailliertere Grundsätze, Richtlinien und Vorschriften zu Angelegen­heiten, die hier angesprochen werden und von Bionic Laboratories BLG GmbH bzw. ihren Konzerngesellschaften und Unternehmen angenommen werden. Die betreffenden Grundsätze, Richtlinien und Vorschriften sind im Sinne des Verhaltenskodex zu interpretieren und anzuwenden.

Dieser Verhaltenskodex dient als allgemeiner Rahmen für das Verhalten, das von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der ganzen Welt gegenüber dem Unternehmen, den Arbeitskollegen und Dritten erwartet wird.

Der Kodex bezieht sich auf verschiedene Aspekte unseres Verhaltens gegenüber externen Interessengruppen und der Öffentlichkeit.

Er umfasst:

· die Einhaltung der Gesetze;

· das Kartellrecht;

· unsere Geschäftsgepflogenheiten;

· die Respektierung von Vertragsverpflichtungen und Dokumentationsstandards;

· die Respektierung anderer Menschen.

Behandelt werden überdies zentrale Bereiche der persönlichen Verantwortung, die sich aus der Anstellung bei einer Bionic Laboratories BLG GmbH ergeben:

· Gebrauch und Schutz von Geschäftseigentum und Geschäftsinformationen;

· Insidergeschäfte und Offenlegung;

· Firmeneigentum und Firmenressourcen;

· Interessenkonflikte.

Schließlich fasst der Verhaltenskodex die Grundsätze und Richtlinien der Bionic Laboratories BLG GmbH zu folgenden Themen zusammen oder bezieht sich auf diese:

· Gesundheit, Sicherheit und Umwelt;

· wissenschaftliche Standards;

· Sicherheit und Informationsschutz.

Der Verhaltenskodex dient in keinem dieser Bereiche als allumfassende Grundsatzerklärung oder Anleitung für die Praxis. Dazu sind je nach Bedarf die oben erwähnten detaillierten Grundsätze, Richtlinien und Vorschriften herbeizuziehen. Die im Verhaltenskodex enthaltenen Standards sind allgemeiner Natur und nicht auf jede einzelne Situation zugeschnitten, mit der eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter irgendwo auf der Welt konfrontiert sein könnte. Was die Anwendung des Verhaltenskodex in konkreten Situationen betrifft, sollte deshalb allenfalls der Rat der Vorgesetzten, der Personal- oder der Rechtsabteilung eingeholt werden.

EINHALTUNG DER GESETZE

Bionic Laboratories BLG GmbH und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen in allen Ländern die geltenden Gesetze einhalten und die von Bionic Laboratories BLG GmbH gesetzten ethischen Standards befolgen. Nationalen und internationalen Branchengepflogenheiten, die Bestandteil des geltenden Rechts sind, sowie anderen privaten Gepflogenheiten, die von Bionic Laboratories BLG GmbH formell akzeptiert werden, ist nachzukommen.

Die Einhaltung des geltenden Rechts ist für Bionic Laboratories BLG GmbH und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Pflicht. Es wird erwartet, dass jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin mit den rechtlichen Bestimmungen, die für seine bzw. ihre berufliche Tätigkeit von Bedeutung sind, vertraut ist. Das Management hat sicherzustellen, dass die dafür erforderliche Instruktion und Beratung erfolgen. Die Situationen, mit denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit für Bionic Laboratories BLG GmbH konfrontiert werden, sind oft komplex und nur die wenigsten verfügen über einen juristischen Hintergrund. Es wird daher von allen Mitarbeitern erwartet, dass sie ihr Urteilsvermögen einsetzen und den gesunden Menschenverstand nutzen. Alle geltenden Vorschriften sind zu erfüllen, und im Zweifelsfalle ist Rat beim Management, der Rechts- oder der Personalabteilung einzuholen.

KARTELLRECHT

Bionic Laboratories BLG GmbH legt großen Wert auf einen freien und offenen Wettbewerb. Es ist für das Unternehmen deshalb von großer Bedeutung, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die kartellrechtlichen Vorschriften kennen und diese einhalten.

Bionic Laboratories BLG GmbH und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet die fairen Wettbewerbe einzuhalten und das Kartellrecht nicht zu verletzen.

Das Kartellrecht gilt für alle geschäftlichen Vereinbarungen, unabhängig von deren Form, sowie für die Geschäftsführung im Allgemeinen. Es gilt dagegen normalerweise nicht für geschäftliche Transaktionen zwischen verschiedenen Gesellschaften innerhalb der Bionic Laboratories BLG GmbH -Gruppe. Kartellrechtliche Bestimmungen gelten in der Regel nicht nur für das geschäftliche Handeln innerhalb eines bestimmten Landes oder Gebiets, sondern erfassen auch Transaktionen außerhalb des Landes, wenn diese wesentliche Auswirkungen auf den Wettbewerb des betreffenden Landes oder Gebiets haben.

Vereinbarungen, die überprüft werden müssen

Wegen der Komplexität der Kartellgesetzgebung müssen alle Verträge und sonstigen Vereinbarungenmit Konkurrenten oder anderen Dritten, die möglicherweise negative Folgen für den Wettbewerb haben könnten, im Voraus von der Rechtsabteilung genehmigt werden.

Zu den Vereinbarungen, die den Wettbewerb einschränken können und deshalb überprüft werden müssen, gehören etwa:

Ausschließlichkeitsklauseln;
Preisbildungsklauseln, die sich auf Branchen-Benchmarks oder auf Preise oder Kosten von Konkur­renten beziehen oder darauf basieren;
Pauschal- oder Kopplungsklauseln;
territoriale Einschränkungen;
Preiskonditionen, die für kommerzielle Käufer des gleichen Produkts am gleichen Markt variieren;
Klauseln, die sich auf Wiederverkaufspreise kommerzieller Käufer beziehen.

VERBOTENE VEREINBARUNGEN UND ÜBEREINKÜNFTE

Verboten sind sämtliche Vereinbarungen zwischen Konkurrenten, die darauf abzielen, das Marktverhalten aufeinander abzustimmen. Dazu zählen unter anderem:

Preisabsprachen, Offertabsprachen und andere Vereinbarungen, welche den Wettbewerb zwischen Unternehmen einschränken;
Vereinbarungen über Gebietsaufteilungen, Zuteilungen von Kunden, Produkten oder Produktions­quoten;
Vereinbarungen über die Beteiligung an Boykotten (d.h. Liefer- oder Annahmeverweigerung mit dem Ziel, andere davon abzuhalten, Geschäfte mit einem bestimmten Marktteilnehmer zu tätigen).

MARKTBEHERRSCHENDE POSITION ODER MONOPOL

Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Position oder eines Monopols in spezifischen Produktmärkten ist verboten. Der Begriff des Missbrauchs bezieht sich auf Situationen, in welchen die Marktbeherrschung ausgenutzt wird, um Rivalen vom Markt auszuschließen oder den freien Wettbewerb in sonstiger Weise zum Nachteil von Lieferanten oder Kunden zu behindern. Marketingstrategien und -praktiken an Märkten, an denen Bionic Laboratories BLG GmbH zu den Marktführern zählt, müssen deshalb im Voraus von der Rechtsabteilung überprüft werden.

AKQUISITIONEN UND JOINT VENTURES

Das Kartellrecht verbietet grundsätzlich Akquisitionen und Joint Ventures, die zu einer marktbeherrschenden Stellung führen oder den Wettbewerb in sonstiger Weise verletzen könnten.

Zudem schreiben die Kartellgesetze meist vor, dass eine Genehmigung der Kartellbehörden vorliegen muss, bevor bestimmte Akquisitionen oder Joint Ventures getätigt bzw. gebildet werden dürfen. Die Rechtsabteilung sollte deshalb zu einem frühen Zeitpunkt in Akquisitions- und Joint-Venture-Projekte einbezogen werden.

GEISTIGES EIGENTUM

Verträge über die Lizenzierung und Nutzung geistigen Eigentums (Patente, Sortenrechte, Warenzeichen, Muster, Urheberrechte, Know-how und Geschäftsgeheimnisse) unterliegen oft besonderen kartellrechtlichen Vorschriften und Erwägungen. Alle entsprechenden Vereinbarungen müssen deshalb von der Rechtsabteilung vorher überprüft werden.

ANDERE TÄTIGKEITEN, DIE DER GENEHMIGUNG BEDÜRFEN

Kartellrechtliche Fragen stellen sich auch in Zusammenhang mit anderen Aktivitäten, die den Wettbewerb beeinträchtigen können. Dazu zählen der Austausch von Wettbewerbsinformationen, Produktstandardisie­rungsprogramme, Sitzungen und Aktivitäten von Branchenverbänden, Benchmarking-Aktivitäten, Absprache von Branchengepflogenheiten oder gegen Konkurrenten gerichtete Marktuntersuchungen.

GESCHÄFTSGEPFLOGENHEITEN

Politische Spenden

Beiträge von Bionic Laboratories BLG GmbH an Amtsträger und politische Parteien dürfen nur im Zulässigen erfolgen und bedürfen der vorherigen Genehmigung gemäß den entsprechenden internen Richtlinien.

Finanzielle Mittel, Eigentum oder Dienste der Gesellschaft dürfen weder direkt noch indirekt für unzulässige oder ungebührliche Zwecke als Zahlungsmittel an Staatsbeamte, Personen in staatlichen Institutionen, Mitarbeiter staatlicher Organisationen oder Vertreter politischer Parteien eingesetzt werden.

Alle politischen Beiträge von Bionic Laboratories BLG GmbH, für welche finanzielle Mittel, Eigentum oder Dienste von verwendet werden, bedürfen der vorherigen Zustimmung des zuständigen zentralen oder lokalen Spendenausschusses und müssen den Interessen des Unternehmens dienen.

Bestechung von Amtsträgern

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen Amtsträgern keine unzulässigen Zahlungen oder Be­stechungsgelder zukommen lassen und keine ungebührlichen finanziellen Vorteile anbieten, um Geschäftsabschlüsse oder Dienste zu erwirken. Hierbei ist das OECD Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr maßgebend.

Die Gesetze, mit welchen dieses Übereinkommen im nationalen oder lokalen Recht umgesetzt wird, sind strikt zu beachten. Firmengeschenke, Unterhaltung und persönliche Gefälligkeiten für Amtsträger müssen sich, sofern sie zulässig sind, im Rahmen der akzeptierten geschäftlichen Gastfreundschaft bewegen und dürfen nicht von unangemessen hohem Wert sein. Sie müssen den Vorschriften und Bestimmungen der betroffenen Behörde oder Amtsstelle und des nationalen und lokalen Rechts entsprechen. Selbst wenn das Überreichen des Geschenks aus unserer Sicht erlaubt wäre, ist davon abzusehen, wenn der Empfänger mit der Annahme des Geschenks seinerseits gegen gesetzliche Vorschriften oder Bestimmungen verstieße. Zu beachten ist ferner, dass Tätigkeiten in einem Land gegen das Recht eines anderen Landes verstoßen können, wenn die entsprechenden Gesetze auch auf extraterritoriale Sachverhalte Anwendung finden. Dies könnte auch die Geschäftsaktivitäten von Bionic Laboratories BLG GmbH beeinflussen: Das US-amerikanische Antikorruptionsgesetz (Foreign Corrupt Practices Act) und das Schweizerische Strafgesetzbuch sind in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung.

Überreichen und Entgegennahme von Geschenken, Diensten und Unterhaltung

Bionic Laboratories BLG GmbH sieht davon ab, als Gegenleistung für spezifische Geschäftsentscheidungen oder eine vorteilhafte Behandlung, Geschenke zu machen oder unbezahlte Dienste zu erbringen, die Einzelnen, Mitarbeitern und Vertretern anderer Unternehmen oder Amtsträgern zum persönlichen Vorteil gereichen.

Geschenke, Unterhaltung und persönliche Gefälligkeiten dürfen Dritten nur dann angeboten werden, wenn dies der üblichen Praxis entspricht und nicht als Gegenleistung für Vorzugsbehandlungen oder in Umgehung irgendwelcher rechtlicher Vorschriften geschieht.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen sich in keine effektive oder scheinbare Abhängigkeit gegenüber Dritten bringen, indem sie Geschenke entgegennehmen, die dazu bestimmt sind oder dazu bestimmt sein könnten, geschäftliche Entscheidungen der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters zu beeinflussen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen keine Geschenke, Unterhaltung oder persönliche Gefälligkeiten von Amtsträgern oder Dritten entgegennehmen, von denen angenommen werden kann, dass sie einen wesentlichen Einfluss auf Geschäftstransaktionen haben könnten. Ein Unterhaltungsangebot darf nur dann angenommen werden, wenn es sich im Rahmen der akzeptierten geschäftlichen Gastfreundschaft bewegt und nicht von unangemessen hohem Wert ist. Geschenke, die diese Kriterien nicht erfüllen, sind dem Management zu melden. Es hat dann darüber zu befinden, wie damit zu verfahren ist. Die oben beschriebenen Grundsätze dürfen nicht durch Einschaltung von Dritten umgangen werden.

VERTRAGSVERPFLICHTUNGEN UND DOKUMENTATIONSSTANDARDS

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sicherzustellen, dass die Bionic Laboratories BLG GmbH in ihrem Tätigkeitsumfeld alle ihre Vertragsverpflichtungen ordnungsgemäß und termingerecht erfüllt und gegen keine Verträge verstößt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen im Namen von Bionic Laboratories BLG GmbH keine Vertragsverpflichtungen eingehen, welche die Reichweite ihrer eigenen internen Befugnisse überschreiten.

Die Dokumentation unserer Geschäftstätigkeit ist so zu organisieren, dass die wahre Natur von Geschäftstransaktionen, Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Kapital klar ersichtlich ist. Die Eintragungen in die Geschäftsbücher müssen ordnungsgemäß und rechtzeitig entsprechend den geltenden Standards der Rech­nungslegung klassifiziert und aufgezeichnet werden. Es dürfen keine Aufzeichnungen, Berichte, Eintragungen oder Dokumente gefälscht, verzerrt, fehlgeleitet, absichtlich irreführend sein oder unvollständig getätigt oder unterdrückt werden.

Eine unsachgemäße Buchführung und Dokumentation oder eine betrügerische Finanzberichterstattung verletzen nicht nur die Grundsätze von Bionic Laboratories BLG GmbH, sondern verstoßen meist auch gegen Gesetze und staatliche Vorschriften. Entsprechende Verstöße können eine zivil- wie auch strafrechtliche Haftung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters sowie Sanktionen gegen die Bionic Laboratories BLG GmbH nach sich ziehen.

Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird erwartet, dass sie die eingeführten internen Kontrollstandards und Verfahren einhalten und befolgen, um sicherzustellen, dass die finanziellen Aufzeichnungen und Berichte genau und zuverlässig sind. Hinsichtlich vorgeschlagener Geschäftstransaktionen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die internen Genehmigungsverfahren und delegierten Finanzbefugnisse zu befolgen, die durch die Statuten und den Verwaltungsrat der Arbeitgebergesellschaft festgelegt werden und sich an den Corporate – Governance - Grundsätzen der Bionic Laboratories BLG GmbH orientieren. Besteht die Befürchtung, dass eine vorgeschlagene Transaktion die individuellen Befugnisse einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters übersteigen könnte, so ist dies vom betreffender Mitarbeiterin oder Mitarbeiter unverzüglich mit dem Management und/oder der Rechtsabteilung zu besprechen. Keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter dürfen eine i-Konzerngesellschaft über seine oder ihre Befugnisse hinaus verpflichten oder den Umfang seiner oder ihrer Befugnisse Dritten gegenüber unrichtig darlegen.

RESPEKTIERUNG ANDERER MENSCHEN

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter haben das Recht auf faire, höfliche und respektvolle Behandlung durch Vorgesetzte, Mitarbeiter und Kollegen. Die Bionic Laboratories BLG GmbH duldet keine Diskriminierung oder Belästigung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Glaubensbekenntnis, nationaler Herkunft, Behinderung, Alter, sexueller Ausrichtung, Familienstand oder aus sonstigen Gründen, die nach örtlichem Recht verboten ist.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich an die Vorgaben und den Geist dieser Grundsätze zu halten. Falls eine Person der Auffassung ist, sie sei diskriminiert oder persönlich belästigt worden, sollte sie den Vorfall und die Umstände ihrem unmittelbaren Vorgesetzten, dem Human Resources Manager oder einem anderen höheren Vorgesetzten melden. Dieser hat eine unabhängige, vertrauliche Untersuchung des Vorfalls zu veranlassen.

Die Bionic Laboratories BLG GmbH legt hohen Wert auf die Individualität, Vielfalt und das kreative Potenzial, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in das Unternehmen einbringen, und unterstützt die laufende Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten. Die Beurteilung von Personen zum Zwecke der Rekrutierung, Weiterbildung oder Beförderung hat auf Basis der Fähigkeiten und des Potenzials der Person im Hinblick auf die mit der jeweiligen Arbeitsstelle verbundenen Bedürfnisse zu erfolgen. Dabei sollten keinerlei Angelegenheiten einbezogen werden, die für die Besetzung der betreffenden Stelle irrelevant sind. Insgesamt müssen Erfolg und Beförderung innerhalb der Gruppe von den persönlichen Fähigkeiten und Arbeitsleistungen abhängen. Die Bionic Laboratories BLG GmbH legt Wert auf faire Arbeitsbedingungen. Die Bionic Laboratories BLG GmbH beschäftigt keine Personen unter sechzehn Jahren, es sei denn, deren Anstellung ist rechtlich zulässig und ihr Wohlergehen wird gewährleistet.

GEBRAUCH UND SCHUTZ VON GESCHÄFTSEIGENTUM UND GESCHÄFTSINFORMATIONEN

Entsprechend den Regeln der guten Geschäftspraxis ist das Geschäftseigentum von Bionic Laboratories BLG GmbH sorgfältig zu behandeln und zu schützen. Von der Bionic Laboratories BLG GmbH erstellte Informationen, beispielsweise über Forschung und Entwicklung, Produktionsdaten, Kosten, Preise, Umsatz, Gewinn, Märkte, Kunden und Geschäftsmethoden, sind Eigentum von Bionic Laboratories BLG GmbH. Sie dürfen, außer sofern dies rechtlich vorgeschrieben ist, außerhalb der Bionic Laboratories BLG GmbH nicht ohne ordnungsgemäße Ermächtigung offengelegt werden.

Informationen und Geschäftsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln und, soweit angebracht, durch Imma­terialgüterrechte, wie Patente und Markeneintragungen, zusätzlich zu schützen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bionic Laboratories BLG GmbH, die vertrauliche Firmeninformationen oder Geschäftsgeheimnisse der Bionic Laboratories BLG GmbH oder anderen Unternehmen entgegennehmen oder Kenntnis davon erhalten, dürfen diese Informationen nicht an Dritte (dazu zählen auch Freunde oder Familienangehörige) weitergeben oder sie zu anderen als geschäftlichen Zwecken verwenden.

Darüber hinaus müssen sie angemessene Maßnahmen treffen, um Informationen und Geschäftsgeheimnisse zu bewahren und zu schützen.

Die Bionic Laboratories BLG GmbH betreibt umfangreiche wissenschaftliche und technische Forschungen und beteiligt sich am Informationsaustausch mit Universitäten, öffentlichen und privaten Forschungsinstituten und Konkurrenzfirmen.

Die Bionic Laboratories BLG GmbH respektiert die akademische Freiheit und die Tradition ihrer Partner wie auch das Bedürfnis eigener Wissenschaftler, Ergebnisse zu publizieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bionic Laboratories BLG GmbH müssen aber ihrerseits auch die Interessen der Bionic Laboratories BLG GmbH berücksichtigen und Bionic Laboratories BLG GmbH erlauben, dort, wo es angebracht ist, Schutzrechte für geistiges Eigentum zu erbringen. Sie müssen sich an die internen Richtlinien halten, die für die Genehmigung von Publikationen und Präsentationen über Forschung und Entwicklung gelten. Zudem müssen sie die Vertraulichkeit von Informationen und Material, die die Bionic Laboratories BLG GmbH von Dritten erhält, respektieren.

INSIDERGESCHÄFTE UND OFFENLEGUNG

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen keine wesentlichen Insiderinformationen zu ihrem persönlichen Vorteil oder zum persönlichen Vorteil irgendeiner anderen Person verwenden.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über Material oder nichtöffentliche (Insider-) Informationen über Bionic Laboratories BLG GmbH oder andere Unternehmen verfügen, mit welchen die Bionic Laboratories BLG GmbH eine strategische Allianz, Akquisition, Desinvestition, Fusion oder sonstige wichtige Vereinbarung erwägt, dürfen Aktien, Derivative oder sonstige Wertpapiere von Bionic Laboratories BLG GmbH oder des betreffenden anderen Unternehmens weder verkaufen, kaufen noch sonst wie Handel damit betreiben. Sie dürfen entsprechende Informationen auch nicht an andere Personen weiterleiten und müssen sich streng an die Grundsätze der Bionic Laboratories BLG GmbH halten, wer öffentliche Bekanntmachungen zu wichtigen Firmeninformationen, einschließlich Insiderinformationen, genehmigen und vornehmen darf. In­sidergeschäfte können zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben. Als Insiderinformationen gelten alle Informationen, die ein Anleger beim Entscheid, ob er Aktien, Derivative oder sonstige Wertpapiere kaufen oder verkaufen soll, für wichtig erachten würde. Dazu zählen beispielsweise vertrauliche Informationen über geplante Akquisitionen, strategische Allianzen, finanzielle Ergebnisse, neue Produkte, Änderungen in der Kapitalstruktur oder wichtige Vereinbarungen, z.B. mit Start-ups. Bereits veröffentlichte oder öffentlich zugängliche Informationen gelten nicht als Insiderinformationen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen Insiderinformationen an niemanden weitergeben (gelegentlich als «Tipping» bezeichnet), auch nicht an Freunde, Familienangehörige, Kunden oder Lieferanten. Diese Personen ebenso wie andere Dritte, die Insiderinforma­tionen erhalten, dürfen mit den entsprechenden Informationen nicht handeln und daraus keinen Gewinn ziehen. Die Einschränkungen bezüglich Insiderinformationen gelten so lange, bis die betreffenden Pläne, Ereignisse oder Transaktionen publik geworden sind und die Informationen darüber so weit verbreitet sind, dass Anleger sie auswerten können.

FIRMENEIGENTUM UND FIRMENRESSOURCEN

Die Ressourcen von Bionic Laboratories BLG GmbHmüssen sicher aufbewahrt werden und dürfen nur zur ordnungsgemäßen Förderung des Bionic Laboratories BLG GmbH -Geschäfts und nicht zu persönlichem Nutzen verwendet werden.

Personen, die Ressourcen von Bionic Laboratories BLG GmbHverwenden, müssen wissen, dass sie den Aktionären von Bionic Laboratories BLG GmbHgegenüber eine Sorgfaltspflicht haben, da diese letztendlich deren Eigentümer sind. Das Eingehen von Verpflichtungen und das Tätigen von Ausgaben sind nur insoweit zulässig, als sie den Aktionären gegenüber gerechtfertigt werden können. Zu den Firmenressourcen zählt nicht nur materielles Eigentum, wie Material, Ausrüstung und Bargeld, sondern auch immaterielles Eigentum, wie Computersysteme, Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen die konzernweiten und die lokalen Richtlinien über die Klassifizierung, Handhabung und Aufbewahrung von Informationen jeder Art einhalten. Die Speicherung persönlicher Daten auf einem elektronischen Medium unterliegt unter Umständen rechtlichen Vorschriften, die Bionic Laboratories BLG GmbHeinzuhalten hat und mit denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich vertraut machen müssen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in Bezug auf persönliche Daten, die sie mittels Computerausrüstung, Telefonausrüstung oder -leitungen oder ähnlichem Eigentum von Bionic Laboratories BLG GmbHfür sich selber speichern, kein Recht auf Privatsphäre, außer soweit dies von Gesetzes wegen vorgeschrieben ist.

INTERESSENKONFLIKTE

Geschäfte müssen immer im wohlverstandenen Interesse von Bionic Laboratories BLG GmbHgetätigt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen keine externe Beschäftigung annehmen, die sie in ihrer Fähigkeit, den Pflichten gegenüber Bionic Laboratories BLG GmbHvollständig nachzukommen, einschränken würde. Situationen oder Handlungen, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten, sind zu vermeiden.

Bevor ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin eine externe Beschäftigung annimmt oder eine größere politische oder zivile Aufgabe übernimmt, die sie oder ihn in der Fähigkeit zur effizienten Erfüllung der Arbeitspflichten einschränken könnte, ist dies offenzulegen und hierfür die Genehmigung eines von Bionic Laboratories BLG GmbHdazu bestimmten Mitglieds des höheren Managements einzuholen.

Dies gilt auch vor jeder anderen Tätigkeit oder Handlung, die den Interessen der Bionic Laboratories BLG GmbHzuwiderläuft oder zuwiderlaufen könnte. Niemand, sei es nun eine einzelne Person, ein kommerzieller Betrieb oder eine Gesellschaft mit guten Beziehungen zu einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin von Bionic Laboratories BLG GmbH , darf aufgrund dessen oder wegen der Stellung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin bei Bionic Laboratories BLG GmbHauf ungebührliche Weise bevorzugt werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst dürfen ebenfalls keinerlei ungebührlichen Vorteile erhalten.

Beispiele für Interessenskonflikte, die zu melden und zu lösen sind:

· familiäre Interessen an einer Transaktion einer Gesellschaft des Bionic Laboratories BLG GmbHKonzerns, eines Lieferanten oder Kunden von Bionic Laboratories BLG GmbH , indem z.B. ein Familienmitglied der Geschäftsleitung der Gegenpartei angehört;

· Konflikte, die entstehen, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter auch Berater oder Aktionär einer Gegenpartei oder eines Lieferanten oder Kunden von Bionic Laboratories BLG GmbH ist;

· Anstellung eines Familienmitglieds in irgendeiner Funktion oder Anregung anderer Bionic Laboratories BLG GmbHMitarbeiterinnen oder Mitarbeiter dies zu tun;

· Interesse an einem Konkurrenten, Lieferanten oder Kunden von Bionic Laboratories BLG GmbH , z.B. als Geschäftsleitungsmitglied, Verwaltungsratsmitglied, Angestellter, Berater oder Aktionär eines Konkurrenten, Lieferanten, Kunden oder Joint-Venture-Partners;

· Interesse an einem Unternehmen, das mit Bionic Laboratories BLG GmbHGeschäfte tätigt oder anstrebt, z.B. als Geschäftsleitungsmitglied, Verwaltungsratsmitglied, Angestellter, Berater oder Aktionär eines Konkurrenten, Lieferanten, Kunden oder Joint-Venture-Partners;

· wissentliche Übernahme einer Beteiligung an Eigentum (z.B. Immobilien, Patentrechte, Technologie oder Wertpapiere), an dem Bionic Laboratories BLG GmbH ebenfalls beteiligt ist oder sein könnte;

· handeln als gewählter oder ernannter Vertreter einer Behörde oder staatlichen Institution oder als Be­rater einer staatlichen Institution, die regulatorische oder überwachende Kompetenzen über eine Konzerngesellschaft von Bionic Laboratories BLG GmbHinnehat;

· nicht bewilligte Verwendung des Namens oder Briefkopfs von Bionic Laboratories BLG GmbHoder sonstiges nicht bewilligtes Auftreten als Vertreter von Bionic Laboratories BLG GmbHgegenüber der Öffentlichkeit, staatlichen Institutionen oder öffentlichen Interessengruppen, was Grundsätze oder Positionen betrifft;

· andere geschäftliche Interessen oder Beziehungen, die bei Dritten den Anschein erwecken könnten, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterindie Möglichkeit hat, Entscheidungen von Bionic Laboratories BLG GmbHderart zu beeinflussen, dass sie oder er für sich, dem Lebenspartner, den Kindern oder nahen Familienangehörigen einen monetären oder sonstigen Vorteil erzielen kann.

Dies gilt nicht für finanzielle Investitionen in Publikumsgesellschaften, solange diese weniger als ein Prozent der Aktien der betreffenden Gesellschaft ausmachen, vorausgesetzt, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin die vorherige Zustimmung einholt, bevor er oder sie sich an einem öffentlichen Platzierungsangebot eines Unternehmens beteiligt, das ein Lieferant, Kunde oder Joint-Venture-Partner von Bionic Laboratories BLG GmbHist oder erwartungsgemäß werden dürfte.

Ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin im Zweifel darüber, ob ein externes Geschäftsinteresse einen Inter­essenkonflikt darstellt oder nicht, ist dies mit dem dafür bestimmten Mitglied des höheren Managements im Voraus zu besprechen.

GESUNDHEIT, SICHERHEIT UND UMWELT

Für Bionic Laboratories BLG GmbHist der Schutz der Umwelt sowie der Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch anderer Personen, die von den Aktivitäten von Bionic Laboratories BLG GmbHbetroffen sein könnten, ein wichtiges Anliegen. Bionic Laboratories BLG GmbHerwartet von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie sich an alle gesetzlichen Vorschriften über den Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der Umwelt halten, alle erforderlichen Bewilligungen einholen und genau befolgen und sich im Umgang mit den Aufsichtsbehörden, die diese Vorschriften durchsetzen, wahrheitsgetreu verhalten.

Bionic Laboratories BLG GmbH hat eine Richtlinie aufgestellt, die sicherstellt, dass ihre Geschäftstätigkeit:

die für Gesundheit, Sicherheit und Umwelt (Health, Safety and Environmental, «HSE») geltenden Gesetze, Vorschriften und internationalen Vereinbarungen erfüllt; sicher ausgeübt wird und die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch aller anderen Personen, die betroffen sein können, schützt; für die Öffentlichkeit annehmbar ist; sowie negative Umweltauswirkungen auf ein Minimum beschränkt.

Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird zudem erwartet, dass sie:

· alle Tätigkeiten verantwortungsbewusst gemäß der HSE-Richtlinie von Bionic Laboratories BLG GmbHausüben;

· in ihrer Haltung und ihrem Verhalten zeigen, dass HSE-Fragen zu den obersten Prioritäten von Bionic Laboratories BLG GmbHzählen;

· die besten Geschäftspraktiken fördern und sich für deren ständige Verbesserung einsetzen;

· im Austausch von HSE-Wissen und -Informationen aktiv und pro aktiv vorgehen;

· an der HSE-Schulung teilnehmen; sowie

· persönliche Verantwortung übernehmen und dazu beitragen, Schäden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für andere Personen und für die Umwelt zu verhindern.

WISSENSCHAFTLICHE STANDARDS

Die wissenschaftliche Forschung und die Veröffentlichung der Forschungsresultate haben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, mit höchster Professionalität und in Einhaltung der Regeln der guten Forschungspraxis zu erfolgen. Es sind Verfahren einzurichten, die sicherstellen, dass bei Investitionsentscheidungen im Bereich der wissenschaftlichen Forschung ethische Fragen berücksichtigt werden. Bionic Laboratories BLG GmbHbetreibt Forschung mit dem Ziel, eine nachhaltige Nutzung sowie den Schutz und die Erhaltung biologischer und minera­lischer Ressourcen zu verbessern.

Bionic Laboratories BLG GmbHarbeitet in der wissenschaftlichen Forschung nur mit Organisationen zusammen, die in unseren Augen solide ethische Standards erfüllen. Wo geltende Gesetze und Richtlinien die Entwicklungen noch nicht berücksichtigen, trägt Bionic Laboratories BLG GmbHkonstruktiv zur öffentlichen Debatte und zur Entwicklung von Rechtsbestimmungen bei. Es ist unser Ziel, angemessene solide ethische Standards festzulegen und die entsprechende Gesetzgebung zu unterstützen.

EINFÜHRUNG DIESES KODEX UND KONTROLLE

Dieser Verhaltenskodex ist von allen Gesellschaften des Bionic Laboratories BLG GmbHKonzerns zu übernehmen und zusammen mit den zugehörigen Grundsätzen, Richtlinien und Vorschriften einzuführen. Die Aufsichtsräte der Gesellschaften des Bionic Laboratories BLG GmbHKonzerns fassen die dazu notwendigen Beschlüsse.

Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin erhält ein Exemplar dieses Verhaltenskodex. Er oder sie hat den Ver­haltenskodex sowie alle zugehörigen Grundsätze, Richtlinien und Vorschriften einzuhalten. Das Management ist dazu verpflichtet, den Verhaltenskodex in die Mitarbeiterschulung einzubeziehen. Das Management ist zudem verpflichtet, die Einhaltung des Kodex zu überwachen und, sofern dies nötig ist, spezielle Überwachungsprogramme einzuführen.

Der Verhaltenskodex ist fester Bestandteil der Arbeitsbedingungen von Bionic Laboratories BLG GmbH.

Bionic Laboratories BLG GmbHbeharrt auf der vollständigen Einhaltung des Kodex sowie sämtlicher zugehöriger Grundsätze, Richtlinien und Vorschriften. Verstöße gegen den Kodex können disziplinarisch geahndet werden, was bis zur Entlassung führen kann. Bionic Laboratories BLG GmbHernennt einen Konzernbeauftragten für die Anwendung des Kodex (Group Compliance Officer)sollte auch der oder die Verantwortliche für Qualität (ISO Zertifizierung). Die Gesellschaften des Bionic Laboratories BLG GmbHKonzerns sprechen mit dem Konzernbeauftragten die Notwendigkeit ab, eigene Kontrollbeauftragte zu ernennen. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird erwartet, dass sie Verstöße gegen den Verhaltenskodex ihrem Vorgesetzten oder dem Compliance Officer melden. Außerdem stehen die Rechts- und die Personalabteilung bei Bedarf für eine Beratung zur Verfügung. Es muss gewährleistet sein, dass diese Beratung gegenüber dem direkten Vorgesetzten der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters geheim gehalten wird. Gemeldete Verstöße werden untersucht und haben entsprechende Maßnahmen zur Folge. Wo vertrauliche, anonyme Helplines zur Verfügung stehen, können auch diese zur Besprechung problematischer Fragen genutzt werden. Bionic Laboratories BLG GmbHsichert ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die problematische Fragen aufgreifen, zu, dass ihnen wegen der Meldung des Verhaltens anderer Personen, das gegen den Kodex oder die zugehörigen Grundsätze, Richtlinien oder Vorschriften verstößt, keine Nachteile erwachsen sollen. Hingegen hat ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin für eigenes Verhalten, das gegen den Kodex verstößt und das entweder selbst gemeldet wird oder bei einer Untersuchung in Zusammenhang mit einer Meldung über eine andere Person ersichtlich wird, mit Disziplinarmaßnahmen, bis hin zur Entlassung, zu rechnen.

SCHLUSSWORT

Dieser Verhaltenskodex legt die Verhaltensnormen fest, die es der Bionic Laboratories BLG GmbH und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen sollen, ihren guten Ruf sowie das Vertrauen der Aktionäre, Handelspartner und anderer wichtiger Interessengruppen zu wahren. Es ist für den zukünftigen Erfolg von Bionic Laboratories BLG GmbH von entscheidender Bedeutung, dass der Verhaltenskodex von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingehalten wird.

 

Technische Normen und Fertigung

Bionicfuel Anlagen werden bei unserem Vertragspartner der Fa. SMERAL a.s. gefertigt.

Smeral ist ein im Jahre 1851 gegründetes Maschinenbau Unternehmen mit über 500 Angestellten, heute spezialisiert auf Sonderanlagenbau.
Der Betrieb ist von TÜV Nord nach ISO 9001 zertifiziert.

Bionicfuel Anlagen werden unter der Qualitätsüberwachung der Bionic Laboratories BLG GmbH nach den Folgenden technischen Normen gefertigt:

  • DIN EN ISO 9001
  • ASME Div 01, Div 02 (AIA TÜV, Germany)
  • CE conformative declaration
  • ATEX 94/9/EU explosive protection directive
  • Maschinenrichtlinie (machinery directive) 2006/42/EU

Obwohl die Bionic Anlagen keine besonderen Sicherheitsbestimmungen (Explosionsschutz, Umweltschutz, Druckanlagen) erfüllen müssen werden alle Anlagen zusätzlich nach diesen Vorschriften gefertigt. Alle Behälter werden einer Überdruclprüfung unterzogen. Die Reaktoren werden Stressbelastungen ausgesetzt und die elektronischen Steurungen werden mit zusätzlich redundanten Messensoren ausgestattet. Eine SIL Überrang Steuerung übetrnimmt im Störungsfall die Kontrolle über die Anlage bis zum geregelten Shutdown.

Die Maschinen werden im Werk des Herstellers aufgebaut und anschließend auf Funktion und die Einhaltung der Betriebsparameter in einem Dauertest geprüft.

Für jede Anlage wird auf Wunsch des Kunden eine Sonderzertifizierung dieses Prüflaufes von einer anerkannten Prüfinstitution (TÜV / SGS) erstellt.

Bei größeren Projekten empfiehlt sich die Einschaltung eines Generalunternehmers (EPC contractor) der das gesamte Projekt entwickelt und auch vor Ort die notwendigen Baumassnahmen, Lieferung der Anlage, Installation und Inbetriebnahme durchführt. Die Bionic Gruppe kooperiert mit mehreren Unternehmen die sich auf diese Tätigkeit spezialisiert haben und über erstklassige Refenzen verfügen.

 

 

 

 

   
© (c) 2015 by Bionic Laboratories BLG GmbH, Germany, patents pending, all rights reserved