Unsere Vision
Wir sind überzeugt, dass wir mit der BIONIC MICROFUEL-Technologie zur energetischen Transformation von kohlenwasserstoffhaltigen Rest- und Wertstoffen in Leichtöl weltweit zu einer besseren Nutzung der energetischen Potenziale in Wertstoffen und nachwachsenden Rohstoffen beitragen können. Die mit der Nutzung dieser Technologie verbundene Verantwortung nehmen wir bewusst wahr.
Unser Ziel ist es, die BIONIC MICROFUEL-Technologie weltweit verfügbar zu machen und einer der führenden Anbieter für Lösungen zu werden, die mit dieser Technologie in Zusammenhang stehen.
Es ist unsere erklärte Absicht, vertretbare Profite, die sich aus der Umsetzung und Vermarktung der BIONIC MICROFUEL-Technologie ergeben, auch für humanitäre Zwecke weltweit einzusetzen. Vor dem Hintergrund, dass unsere Generation die natürlichen Ressourcen unseres Planeten in großem Umfang belastet und ausbeutet, sehen wir es als Verpflichtung, kommenden Generationen etwas zurückzugeben.
Geschäftsprinzipien und Verhaltenskodex
Mit der Gründung der Bionic Laboratories BLG GmbH haben wir festgelegt, wie wir zusammenarbeiten und wie wir unsere Verpflichtungen gegenüber Kunden, Partnern, Mitarbeitenden und der Gesellschaft wahrnehmen wollen.
Unser Verhalten orientiert sich an folgenden Grundprinzipien:
- offene, transparente und ethisch verantwortungsvolle Unternehmensführung,
- eine eindeutige Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltpolitik,
- gelebte Vielfalt, Respekt und Fairness gegenüber allen Mitarbeitenden,
- der Anspruch, in allem, was wir tun, hohe Standards zu setzen,
- Produkte, die den anerkannten Regeln der Technik und den erforderlichen Qualitätsanforderungen entsprechen.
Auf Basis dieser Prinzipien legt der Verhaltenskodex fest, was die Bionic Laboratories BLG GmbH von Gesellschaftern, Geschäftsführung und Mitarbeitenden erwartet und welche Verpflichtungen wir gegenüber Kunden, Lieferanten, Behörden und der Öffentlichkeit haben.
Zweck, Ziele und Geltungsbereich
Als Unternehmen will die Bionic Laboratories BLG GmbH ihre Verantwortung in ethischer, sozialer, wissenschaftlicher und ökologischer Hinsicht wahrnehmen. Das Vertrauen von Gesellschaftern, Mitarbeitenden, Geschäftspartnern, staatlichen Institutionen, Aufsichtsbehörden und Öffentlichkeit kann nur dann dauerhaft gewonnen und erhalten werden, wenn wir in Fragen von Gerechtigkeit, Ehrlichkeit und Integrität hohe Maßstäbe anwenden.
Der Verhaltenskodex:
- definiert die grundlegenden Verhaltensstandards für alle Mitarbeitenden,
- bildet den Rahmen für detaillierte interne Richtlinien und Vorschriften,
- gilt weltweit und für alle Einheiten der Bionic Laboratories BLG GmbH.
Wo spezifische Situationen nicht eindeutig abgedeckt sind, sollen Vorgesetzte, Personalabteilung oder Rechtsabteilung hinzugezogen werden.
Einhaltung von Gesetzen und Regularien
Bionic Laboratories BLG GmbH und alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, in allen Ländern die jeweils geltenden Gesetze einzuhalten und die unternehmensinternen ethischen Standards zu beachten.
Von jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter wird erwartet, die für ihre bzw. seine Tätigkeit relevanten gesetzlichen Vorgaben zu kennen und zu befolgen. Das Management stellt sicher, dass hierfür die erforderliche Information, Schulung und Beratung zur Verfügung steht.
Kartellrecht und fairer Wettbewerb
Bionic Laboratories BLG GmbH bekennt sich zu freiem und fairem Wettbewerb. Kartellrechtliche Vorschriften sind strikt einzuhalten. Vereinbarungen mit Wettbewerbern oder Dritten, die den Wettbewerb einschränken könnten, bedürfen der vorherigen Prüfung und Genehmigung durch die Rechtsabteilung.
Unzulässig sind insbesondere:
- Preis- und Angebotsabsprachen,
- Gebiets- oder Kundenaufteilungen,
- Absprachen über Produktionsquoten,
- Boykottabsprachen gegenüber bestimmten Marktteilnehmern.
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ist verboten. Akquisitionen, Joint Ventures sowie Lizenzvereinbarungen über geistiges Eigentum sind – soweit kartellrechtlich relevant – im Vorfeld mit der Rechtsabteilung abzustimmen.
Geschäftsgepflogenheiten und Integrität
Politische Spenden und öffentliche Institutionen
Politische Beiträge und Zuwendungen an Amtsträger oder Parteien dürfen nur im Rahmen der geltenden Gesetze erfolgen und bedürfen der vorherigen internen Genehmigung. Finanzielle Mittel, Sachleistungen oder Dienste von Bionic Laboratories BLG GmbH dürfen nicht für unzulässige Zwecke oder unsachgemäße Einflussnahme verwendet werden.
Korruptionsverbot und Geschenke
Bestechung, unzulässige Zahlungen und andere Formen unlauterer Einflussnahme sind strikt untersagt. Firmengeschenke, Einladungen und sonstige Vorteile müssen sich im Rahmen üblicher geschäftlicher Gastfreundschaft bewegen, dürfen keinen unangemessenen Wert haben und nicht an konkrete Gegenleistungen geknüpft sein.
Mitarbeitende dürfen keine Geschenke oder Vorteile annehmen, die dazu bestimmt sind oder so verstanden werden könnten, geschäftliche Entscheidungen zu beeinflussen. Im Zweifel ist das Management einzubeziehen.
Vertragsverpflichtungen und Dokumentation
Bionic Laboratories BLG GmbH erfüllt Vertragsverpflichtungen ordnungsgemäß und fristgerecht. Mitarbeitende dürfen nur Verpflichtungen eingehen, die im Rahmen ihrer internen Befugnisse liegen.
Geschäftsvorgänge sind so zu dokumentieren, dass Art, Umfang und wirtschaftlicher Gehalt zutreffend erkennbar sind. Buchführung und Berichterstattung haben den gesetzlichen und internen Standards zu entsprechen. Falsche, irreführende oder unvollständige Aufzeichnungen sind unzulässig.
Respekt, Gleichbehandlung und Arbeitsumfeld
Alle Mitarbeitenden haben Anspruch auf faire, respektvolle und sachliche Behandlung. Diskriminierung oder Belästigung – etwa aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder anderer gesetzlich geschützter Merkmale – wird nicht toleriert.
Einstellungen, Beförderungen und Weiterbildungen erfolgen auf Grundlage von Qualifikation, Eignung und Leistung. Kinderarbeit und unfaire Arbeitsbedingungen werden abgelehnt.
Umgang mit Geschäftseigentum und Informationen
Geschäftseigentum (materiell und immateriell) der Bionic Laboratories BLG GmbH ist sorgfältig zu behandeln und gegen Verlust, Missbrauch und unbefugten Zugriff zu schützen. Forschungsdaten, Geschäftsgeheimnisse, Kunden- und Preisinformationen sowie sonstige vertrauliche Informationen dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Berechtigung genutzt und nicht unbefugt weitergegeben werden.
Vertrauliche Informationen Dritter, die der Bionic Laboratories BLG GmbH überlassen werden, sind in gleicher Weise zu schützen. Veröffentlichungen und Präsentationen mit Unternehmensbezug sind vorab nach den internen Richtlinien zu prüfen und freizugeben.
Insiderinformationen
Mitarbeitende dürfen nicht von nicht-öffentlichen, wesentlichen Informationen (Insiderinformationen) zum eigenen oder fremden Vorteil Gebrauch machen. Das gilt insbesondere für vertrauliche Informationen über geplante Transaktionen, Kooperationen, Finanzdaten oder andere geschäftlich relevante Vorgänge.
Insiderinformationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist dienstlich erforderlich und rechtlich zulässig.
Firmeneigentum und Ressourcen
Ressourcen der Bionic Laboratories BLG GmbH dürfen nur für legitime geschäftliche Zwecke und nicht für unzulässige private Interessen genutzt werden. Hierzu zählen neben Sachanlagen auch IT-Systeme, Daten, geistiges Eigentum und Finanzmittel.
Interessenkonflikte
Geschäftsentscheidungen sind im besten Interesse der Bionic Laboratories BLG GmbH zu treffen. Situationen, in denen persönliche, finanzielle oder sonstige Interessen mit den Interessen des Unternehmens kollidieren oder kollidieren könnten, sind zu vermeiden und offenzulegen.
Mögliche Interessenkonflikte können z. B. entstehen durch:
- geschäftliche Beziehungen zu Unternehmen, an denen Mitarbeitende oder deren Angehörige beteiligt sind,
- externe Tätigkeiten, Mandate oder Beteiligungen bei Kunden, Lieferanten oder Wettbewerbern,
- nicht genehmigte Nutzung des Firmennamens oder der Unternehmensressourcen für private Zwecke.
Im Zweifel ist vor Aufnahme einer derartigen Tätigkeit die Zustimmung des zuständigen Managements einzuholen.
Gesundheit, Sicherheit und Umwelt (HSE)
Der Schutz von Gesundheit, Sicherheit und Umwelt ist ein zentrales Anliegen der Bionic Laboratories BLG GmbH. Alle einschlägigen Gesetze, Genehmigungen und internen HSE-Richtlinien sind einzuhalten.
Von Mitarbeitenden wird erwartet, dass sie:
- ihre Tätigkeit verantwortungsbewusst und sicher ausüben,
- HSE-Risiken frühzeitig erkennen und ansprechen,
- an Schulungen teilnehmen und zu kontinuierlicher Verbesserung beitragen.
Wissenschaftliche Standards
Forschung und Entwicklung erfolgen unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben, guter wissenschaftlicher Praxis und ethischer Standards. Kooperationen mit externen Forschungs- und Entwicklungspartnern setzen voraus, dass diese vergleichbare ethische Maßstäbe einhalten.
Einführung, Umsetzung und Kontrolle
Der Verhaltenskodex ist Bestandteil der Geschäftsordnung und Arbeitsbedingungen der Bionic Laboratories BLG GmbH. Er wird durch weiterführende Richtlinien und Verfahren konkretisiert.
Management und Führungskräfte sind verpflichtet:
- den Kodex zu vermitteln und in Schulungen zu integrieren,
- die Einhaltung zu überwachen und bei Verstößen zu handeln,
- Ansprechpersonen (z. B. Compliance Officer) zu benennen.
Mitarbeitende sind aufgefordert, mögliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex dem Vorgesetzten, der Rechts- oder Personalabteilung oder den benannten Compliance-Stellen zu melden. Meldungen sollen vertraulich behandelt werden; Meldende dürfen aus einer gutgläubigen Meldung keinen Nachteil erfahren.
Schlusswort
Dieser Verhaltenskodex legt die Standards fest, die es der Bionic Laboratories BLG GmbH und ihren Mitarbeitenden ermöglichen, Integrität, Verlässlichkeit und ein hohes Ansehen bei Gesellschaftern, Geschäftspartnern, Behörden und der Öffentlichkeit zu wahren.
Für den langfristigen Erfolg des Unternehmens ist es entscheidend, dass alle Mitarbeitenden diesen Kodex kennen, ernst nehmen und im täglichen Handeln beachten.
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